Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0261

Datierung: 1354

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Undat. Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 fol. 56v.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz ordnet kirchliche Verhältnisse in Erfurt, Jechaburg, Dorla, Heiligenstadt und Nörten.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz an denselben [Dietrich Marschalk, Kanoniker von S. Severus in Erfurt]: Wie er hört, haben viele, die sich Geistliche nennen, die Propsteigewalt in Nonnenklöstern ohne Bestätigung inne und verfügen über die Einkünfte der Klöster, als deren Pröpste sie sich aufspielen. Da nun keiner ein Amt verwalten kann, ohne dem Aaron gleich von Gott berufen zu sein, so soll Dietrich alle Pröpste der Nonnenklöster und der Konvente beiderlei Geschlechtes in den Propsteien von S. Maria und S. Severus zu Erfurt, von Jechaburg, Dorla, Heiligenstadt und Nörten vor sich laden, damit sie ihm (an Stelle des Erzbischofs) über ihre kanonische Berechtigung Auskunft geben. Die Berechtigten soll er in ihrer Verwaltung belassen, die anderen absetzen oder nach Gerechtigkeit und mit Rücksicht auf das Beste der Klöster anders über sie verfügen.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0261, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5711 (Zugriff am 04.12.2024)