Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0199

Datierung: 29. September 1354

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop. (um 1400): Marburg, Staatsarchiv, Gelnhäuser Kopiar (V nr. 368 ½ fol. 17. - Gedr.: Höfling, Beschreibung der Stadt Lohr 19; Reimer, Hanauisches UB. 3, 132 nr. 120 ( S. 133 Z. 6 lies sanctiones statt statuciones.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz wil unzuverlässige Kleriker in Gelnhausen verhaften und vor sich bringen lassen.

Vollregest:

Mainz - Erzbischof Gerlach von Mainz an die Ratsmeister und Räte der Stadt Gelnhausen: Wie er vernommen hat, sind in ihrer Stadt einige Kleriker, die sich nicht scheuen, nachts schwere Verbrechen (enormia crimina) zu begehen. Da es dem Gemeinwesen frommt und insbesondere seiner Hirtenpflicht ansteht, Verbrechen, die ans Licht kommen, nicht ungestraft zu lassen, so gestattet er ihnen, alle Kleriker, auch solche, die die Weihen empfangen haben und Benefizien besitzen, wenn sie diese nachts bei schweren Verbrechen ertappen, festzunehmen und ihm zur Bestrafung zu übergehen.

- D. Maguntie ipso die sancti Michahelis 1354.

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Keine

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0199, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5624 (Zugriff am 23.04.2024)