Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0197

Datierung: 21. September 1354

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 fol. 87, daraus (15. Jh.) 3 fol. 70.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Lösung der Burg Rusteberg

Vollregest:

Eltville - Erzbischof Gerlach von Mainz bekundet, dass Werner Prine, Bürger zu Heiligenstadt, sein lieber Getreuer, ihm für die Lösung seiner Burg Rusteberg 100 Mark lötiges Silber Heiligenstädter Währung (Heilginsteder wisze und gewichte) geliehen und seinem Bruder, dem Grafen Johann von Nassau, Herrn zu Merenberg, bezahlt hat. Für 50 Mark setzt er nun dem Werner und dessen Erben das Schultheißenamt in Heiligenstadt, also dass sie die Hälfte der dem Schultheißenamt zufallenden Strafgelder (nemelicher bruche) ihm geben, die Hälfte behalten sollen; für die anderen 50 Mark setzt er ihnen eine jährliche Gülte von 5 Mark aus seinern Geleite zu Heiligenstadt, die sie nach denen von Rengelrode (Ringolde-) daraus nehmen sollen; kommt die Gülte so nicht ganz ein, so erhalten sie den Rest aus anderen Gülten. Auch der Zoll soll dem Schultheißenamt zugehören. Nach Michaelis übers Jahr [1355 Sept. 29] kann er diese Pfandschaft für 100 Mark lösen.

- G. zu Eltevil off sentte Matheus dage des heilgen apostoln 1354.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0197, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5622 (Zugriff am 29.03.2024)