Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0156

Datierung: 5. Juni 1354

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or. Perg. (mit Tilgungsschnitt und durchgestrichen): München, Reichsarchiv (Mainz, S. Alban fasc. 39). Das Siegel (an Pressel) fehlt. - Gedruckt: Würdtwein, Nova subsidia 6, 375.[b] - Regest: Freyberg, Regesta Boica 8, 297f.; J. G. Lehmann, Burgen der Pfalz 4, 112f.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz plant mit Raugrafen Wilhelm und den Herren von Bolanden, den Burgberg zu bebauen, der früher Wildenfels hieß.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz bekundet, dass er mit dem Raugrafen Wilhelm und den Brüdern Philipp und Konrad von Bolanden, seinen lieben Getreuen, die bei ihm gewesen sind, übereingekommen ist, den Burgberg zu bebauen, der früher Wildenfels hieß.

Sie haben ihm und seinem Stift den Burgberg als Eigentum überlassen, er gibt ihnen zwei Drittel des Berges zu Lehen; das letzte Drittel des Berges und der Burg bleibt dem Erzstift. Er und sie sollen auf dem Berg gemeinsam [die Burg Gerlachstein] bauen und die Kosten nach Verhältnis ihres Anteils tragen; doch haben sie das Holzwerk des Baues zu stellen und zu bereiten. Sie wollen gemeinsam, jeder zu seinem Drittel, die Burg bemannen, verproviantieren und durch Geschütze und andere Verteidigungsmittel sichern. Sie sollen in der Burg und eine halbe Meile ringsum einen Burgfrieden halten, den die beiderseitigen Amtleute auf der Burg zu beschwören haben. Keiner soll den andern überbauen. Pförtner, Turmknechte und Wächter setzen sie gemeinsam ein, und diese sollen ihnen huldigen, jedem zu seinem Teil. Der Erzbischof und seine Beauftragten sollen die drei, ihre armen Leute, Gerichte, Gülten und Freiheiten nicht beeinträchtigen. Wenn die drei ohne Leibeserben sterben, soll der Erzbischof die zwei Drittel dem Raugrafen Philipp, seinem lieben Getreuen, in gleicher Weise zu Lehen geben.

- G. an deme nehesten donrstage nach dem pingestage 1354.

Fußnotenapparat:

[a] Rückseite (gleichzeitig): Litera data illis de Bollande; eine zweite Hand fügt zu: primo, secundo tamen meliorata.
[b] Zeile 6 lies Bolanden, Z. 12 v. u. mute statt ente, 376 Z. 4 v. u.: an allirley.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0156, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5581 (Zugriff am 19.04.2024)