Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0067

Datierung: 22. Januar 1354

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kopie: Würzburg, a) Ingrosssaturbuch 4 fol. 50, daraus (15. Jh.) 3 fol. 45. - Gedruckt: Würdtwein, Diplomataria Magunt. 2, 192 (aus b).[b] - Vgl. Würdtwein 151 und Mone i. d. Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 2 (1851), 416. - Siehe auch Regest Nr. 74.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz lässt neue Münzen in Miltenberg schlagen.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz verkündet, dass er mit Rat seiner Freunde zum Besten seines ganzen Landes eine Münze schlagen will, nämlich einen kleinen Gulden von 23 Karat, einen Silberpfennig für 2 Heller, wie ihn der Bischof von Würzburg schlägt, einen Heller, wie ihn die Nürnberger schlagen, einen koppichen, wie man ihn auf dem Wechsel zu Frankfurt und anderswo nimmt, und andere silberne Münze, über die er noch beraten will, jede Mark für 11 Pfennige Königssilber.

Diese in Miltenberg zu schlagende Münze verleiht er dem Henselin von Straßburg (Strasberg) [a], dem Sohn Johanns von Kestenholz (Kestinholz, Cestenholcz), der sie auf eigene Hand (nil sin rech[t]) schlagen und ihm von jeder vermünzten Mark Gold ½ kleinen Gulden, von jeder Mark Silber 1 großen Turnos oder 2 Schillinge Heller geben soll.

Die Münze darf ohne Willen dessen, den der Erzbischof zum Hüter und Wardein (gwardie) setzt, nicht von der Münzstätte entfernt werden. Wenn alles gemünzt ist, soll der Hüter und Wardein von jeder Münzsorte die herkömmliche Summe nehmen und sie einschließen in eine Büchse mit zwei Schlössern; einen Schlüssel soll er, den andern der Münzer haben. Diese Summe soll man, sobald der Erzbischof will, prüfen (assagie und brufunge dun); ist sie für gut befunden, so erhält der Münzmeister, vorausgesetzt, dass er seine Abgabe an den Erzbischof bezahlt hat, eine Quittung. (Es folgen dieselben Bestimmungen wie im vorigen Regest, nur die über die Verkündigung fehlt.) Der Vertrag gilt auf 7 Jahre. Auch kann der Münzmeister einen Pfennig schlagen, wie ihn der [Bischof] von Bamberg (Babinberg) in seinem Lande schlägt.

- Datum Asch[affenburg] in die beati Vincencii 54.

Fußnotenapparat:

[a] 1359 Sept. 29 wurde er pfalzgräflicher Münzmeister (Koch und Wille Nr. 3155). Vgl. über ihn P. Joseph in den Mitteil. d. hist. Ver. der Pfalz 9 (1880), 27.

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Keine

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Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0067, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5492 (Zugriff am 25.04.2024)