Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0043

Datierung: 9. Januar 1354

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kopie: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 fol. 45, 8 fol. 9 (etwas jünger) und (15. Jh.)., aus 3 fol. 41v.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Einige Mainzer Stifte geloben, auf Schadenersatz aus der Stiftsfehde verzichten zu wollen.

Vollregest:

Die Dekane und Kapitel der Stifte zu St. Peter, St. Stephan, St. Viktor, Unsere Frauen in dem Felde, Unsere Frauen zu den Greden, St. Mauricien, St. Johann und St. Gangolf außerhalb und innerhalb der Mauern von Mainz geloben um ihres, der ganzen Pfaffheit und des Landes Frieden willen (von der Sühne wegen,[a] die König Karl gemacht hat zwischen Erzbischof Gerlach von Mainz und Kuno von Falkenstein, Mainzer Domkanoniker, und den beiderseitigen Helfern und Dienern und denen, die einerseits bei Erzbischof Gerlach von Mainz, andererseits bei weiland Herrn Heinrich, der ehedem Erzbischof zu Mainz war und Kuno geblieben sind), dass sie und alle Vikare und wer Pfründen (gotisgabe) in ihren Stiften hat gegen Kuno, alle die Seinen, alle (Geistliche oder Laien), die bei Heinrich und Kuno geblieben sind, und alle, die Güter oder Gülten an Kuno oder jemand anders in Kunos Auftrag gegeben haben, keine Ansprüche erheben werden wegen des Schadens (schadin und ledegunge), der ihnen in der Zeit des Krieges um das Erzbistum geschehen ist, da ja auch der Erzbischof und die Domherren Verzicht geleistet haben. Besiegelt durch die Kapitel.

- Geben zu Mentze des nehesten dunrestages.

Fußnotenapparat:

[a] Regest Nr. 7 § 12.

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Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0043, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5468 (Zugriff am 20.04.2024)