Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

3168 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 5.

Vigener, RggEbMz Nr. 0004

Datierung: 3. Januar 1354

Quelle

Aussteller:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or. Perg.: München, Reichsarchiv (Mainz, Domkapitel fasc. 108a). Das große Siegel des Erzbischofs und die drei Siegel der Grafen an Presseln, alle beschädigt. Reitersiegel Gerlachs, kleines Siegel (s[ecretum ?]) Adolfs, Sekret Johanns. - Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 fol. 31, daraus (15. Jh.) Ingrossaturbuch 3 fol. 27v; Würzburg, Lagerbuch der Stadt Mainz (Mainzer Bücher Nr. 75) fol. 73 (Ende des 14. Jhs.; das erste Drittel fehlt). - Aus schlechter Vorlage gedruckt: Schaab, Gesch. des rhein. Städtebundes 2, 230. - Regest: Freyberg, Regesta Boica 8, 287; Scriba, Hess. Regesten 3, 201 Nr. 3014 (aus Reg. Boica; Nr. 3013 ist zu streichen); Sauer, Nassauisches UB. I 3, 280 Nr. 2692, aus dem Original, aber falsch.

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz gibt der Stadt Mainz ein Privileg.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz verspricht der Stadt Mainz auf Bitten der Bürgermeister, des Rates und der Bürger, seiner lieben Getreuen, zum Dank für ihre große Treue und nützlichen Dienste folgendes:

Wenn die Sühne, die König Karl jetzt zwischen ihm und denen, die ihm sein Erzbistum vorenthalten haben, aufzurichten sucht (vor handen hat), vollzogen wird (furgank hat), so soll er vor allem dafür sorgen, dass zu Flörsheim (Flersheim) am Main aller burgliche Bau gebrochen, die Gräben gefüllt (gesleiffet), der Turm und alle Bergfriede abgetragen werden, und dass zu seinen Lebzeiten dort kein neuer Burgbau gemacht wird.

Sobald er die Burg Olm (Olmen), die unverpfändet in seine Gewalt kommen soll, erhalten hat, will er sie der Stadt Mainz ausliefern, die sie ihm wiedergeben oder aber abbrechen kann. Geschieht das Letztere, so darf er sie nur mit Willen der Stadt wieder aufbauen und ihr nichts nachtragen.

Er setzt zu Geiseln seinen Vater Gerlach und seine Brüder Adolf und Johann, Grafen zu Nassau (Nassowe). Sie haben, wenn er säumig ist, auf Mahnung der Stadt unverzüglich nach Mainz in eine öffentliche Herberge zu fahren und dort als Geiseln zu bleiben, bis er seine Versprechen erfüllt hat. Die drei Grafen geloben mit dem Erzbischof, seine Verpflichtungen zu erfüllen oder sie persönlich als Geiseln zu stellen, und siegeln mit.

G. zu Meincz 1354 an dern frytag nach dem heiligen jarsdage.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0004, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5428 (Zugriff am 19.04.2024)