Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 3163b

Datierung: 28. April 1374 und danach

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

Vigener, Regesten mit dem Hinweis auf:

  • Or. Perg.: Weimar, Gesamtarchiv (Reg. C, pag. 660 B 1). Die Bleihülle an Kordel. Rechts auf dem Bug: duplicata. Crescentius; links unter den: Bug: Crescentius. Taxe: 25.
  • Kopie: Rom, Reg. Vat. 273 f. 58v Nr. 23.
  • Vgl. Vigener, Karl IV. und d. Mz. Bistumsstreit 29 f.

Inhalt

Kopfregest:

Wahl des Bamberger Bischofs Ludwig von Meißen auf den Mainzer ERzbischofsstuhl.

Vollregest:

Papst Gregor XI. an Ludwig, ehedem Bischof von Bamberg, erwählten Erzbischof von Mainz: Schon zu Lebzeiten Erzbischof Johans hat er sich die Besetzung der Mainzer Kirche für die nächste Erledigung ausdrücklich vorbehalten. Nach dem Tod Johanns hat er nun, willens durch eine rasche und glückliche Provision, die diesmal gemäß der Vorbehaltung keinem anderen als ihm zusteht, die Mainzer Kirche vor langem Erledigtsein zu bewahren, endlich sein Augenmerk auf ihn, den Bamberger Bischof, gerichtet, der, wie ihm glaubwürdig berichtet wurde, vom Höchsten mit großen Gaben ausgestattet ist und bislang die Bamberger Kirche in löblicher Weise geleitet hat.

Er löst ihn mit Rat der Kardinäle vom Bamberger Bistum und gibt ihn der Mainzer Kirche zum Erzbischof und Hirten und überträgt ihm die Verwaltung dieser Kirche in geistlichen und weltlichen Dingen, in der Hoffnung, dass Ludwigs Herrschaft der Mainzer Kirche segensreich sein wird. Ludwig soll die Verwaltung so ausüben, dass die Mainzer Kirche froh fühle, einem sorgsamen Leiter und erfolgreichen Verwalter übertragen zu sein; des ewigen Lohnes wie der Gnade des päpstlichen Stuhles kann er dann sicher sein.
- Romani pontificis.

- Datum apud Villam novam Avinionen. diocesis IV. kal. Maii anno IV.

Quellenkommentar:

In dem Registerband sind nach der Kopie der Ernennungsurkunde die im Hauptteil des Textes gleichlautenden Mitteilungsurkunden von demselben Tage verzeichnet (f. 59 und 59v):

1. An das Mainzer Domkapitel, mit dem Geheiß, Ludwig als Erzbischof aufzunehmen und ihm gehorsam zu sein, widrigenfalls der Papst die Erlasse Ludwigs gegen die Rebellen bestötigen wird.

2. An das Volk der Mainzer Diözese (mit derselben Strafandrohung).

3. An die Suffraganen der Mainzer Kirche, mit dem Geheiß, dass sie Ludwig gehorsam sein sollen, wie die Glieder dem Haupt.Or. Perg.: Weimar, Gesamtarchiv (Reg. C, pag. 660 B 2). Die Bleibulle an Kordel. Auf dem Bug: duplicata. Armandus. Unter dem Bug: wie oben. Auf der Rückseite: scribatis unam literam, que dirigatur suffraganeis archiepiscopi Maguntini.

4. An alle Vasallen der Mainzer Kirche (mit der Strafandrohung). Or. Perg.: Dresden (Nr. 4089). Die Bleibulle an Kordel. Auf dem Bug: duplica B. Maynardi. Unter dern Bug: wie oben. Auf der Rückseite links oben: 37 sol. 2 flor., mitten [vom Empfänger]: litero fidelitatis ad fasallos.

5. An Kaiser Karl, mit der Aufforderung, Ludwig zu schützen.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 3163b, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4769 (Zugriff am 04.12.2024)