Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

3168 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 3118.

Vigener, RggEbMz Nr. 3115

Datierung: 23. August 1373

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

Vigener, Regesten mit Verweis auf:

  • Kop.: Würzburg, Mainzer Bücher Nr. 29 f. 200.

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Bischof Adolf von Speyer, Vormund des Erzstiftes, verkauft eine jährliche Gülte von 70 Flor. Goldgulden dem Wilhelm von Waldeck und dem Egen von Schornsheim.

Vollregest:

Bischof Adolf von Speyer, Vormund des Erzstiftes, verkauft mit Einwilligung des Dekans Heinrich Beyer, des Kustos Erwin [von Rorbach], des Domscholasters Otto [von Schönburg] und des ganzen Domkapitels den Präsenzmeistern und der ganzen Präsenz des Chores des Mainzer Domstiftes eine jährliche Gülte von 70 Flor. Goldgulden, die in Mainz am 26. Dezember (St. Stephan) fällig ist, gegen 800 Gulden; diese 800 Gulden hat er dem Wilhelm von Waldeck und dem Egen von Schornsheim für die Schuld, die das Erzstift bei ihnen hatte, mit Einwilligung des Dekans und Kapitels gegeben, als er Angriff, Raub und Brand besorgen musste. Zur Sicherheit weist er die 70 Goldgulden auf alle Gülten, Renten und Gefälle an, die in Gaualgesheim (Algensheym) dem Erzbischof fällig sind und zu seinem Tisch gehören, nämlich auf alle Korngülten - sie mögen von Mühlen, Backhäusern, von Zehnten oder von [eigenem] Wachstum einkommen -, auf alle Weingülten - es sei Zinswein, Zehnt oder [eigenes] Wachstum -, auf Pfenniggülte, Bede, Steuer, Ungeld, Zinse und alle anderen Gefälle.

Adolf darf, solange er des Erzstiftes und Erzbistums Pfleger ist, die Gaualgesheimer Gülte nicht veräußern (ebensowenig spätere Erzbischöfe oder Pfleger), wenn nicht die Präsenz vorher die 70 Gulden erhalten hat. Er gebietet für sich und die späteren Erzbischöfe und Pfleger seinem Landschreiber zu Bingen und anderen Amtleuten des Erzstiftes, dass sie den Präsenzmeistern und der Präsenz schwören, die Gülte von 70 Gulden ohne Quittung oder ein Gebot des Erzbischofs auszuzahlen. Zum Rückkauf der Gülte hat der Erzbischof die 800 Gulden in Mainz der Präsenz zu bezahlen. Das Domkapitel hängt sein großes Siegel zu dem Siegel Adolfs, das mit dessen Wissen und Willen angehängt ist.

- Geben zu Eltvil 1373 an sant Bartholomeus abent des heilgen aposteln.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 3115, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4719 (Zugriff am 19.04.2024)