Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

3168 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 3062.

Vigener, RggEbMz Nr. 3059

Datierung: 27. April 1373

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

Vigener, Regesten mit Verweis auf:

  • Or. Perg.: München, Reichsarchiv (Erzstift Mainz, fasc. 380 = Domkapitel fasc. 126). Das Administrationssiegel, stark beschädigt, an Pressel.
  • Regest (irrig): Freyberg, Regesta Boica 9, 296.

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Adolf, Bischof von Speyer und Administrator des Mainzer Erzstiftes einigt sich mit dem Domkapitel bezüglich alter Schulden.

Vollregest:

Adolf, Bischof von Speyer und Administrator des Mainzer Erzstiftes, einigt sich mit dem Domdekan Heinrich und dem ganzen Domkapitel über ihre Schuldforderungen an das Erzstift aus der Zeit Erzbischof Gerlachs, des Vetters Adolfs, und Erzbischof Johans, aus der Zeit der Stuhlerledigung nach Gerlachs und Johanns Tod und aus der Zeit Adolfs bis dahin, dass er durch den römischen Stuhl bestätigt oder neu mit dem Erzbistum providiert wird und das Erzstift in seiner Hand ist.

Sie sollen zuerst die gemeinsamen Forderungen, dann die der einzelnen an den nicht versetzten erzbischöflichen Turnosen an dem Zoll zu Lahnstein (Lanstein) befriedigen; doch darf das, was für den Zollschreiber und das Ingesinde daselbst und für den Bau des Zwingers vor der Stadt Lahnstein, ferner für Mannlehen, Burglehen oder andere Gülten, die man zu geben hat, nötig ist, nicht angegriffen werden, und der Erzbischof von Trier soll vorher 3.000 Gulden von dem Zoll erheben. Wegen des Schadens, den sie an ihren Gerichten, Dörfern, Gütern, Gülten, Landen und Leuten zu Flörsheim (Flersheim), Hochheim, Bischofsheim (Bischofesheim), Bierstadt (Burgestad), Nordenstadt (Nordenstad), Ickstadt (Igstad), Ockstadt (Ogstad) und sonst an ihren Dörfern und Gütern erlitten haben und den er mit ihnen zusammen auf 5.000 Gulden veranschlagt hat, sollen sie keine Ansprüche mehr erheben, da er ihnen dafür jetzt Genüge getan hat.

- Datum Eltvil quarta feria post dominicam Quasi modo geniti 1373.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 3059, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4663 (Zugriff am 16.04.2024)