Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

3168 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 2898.

Vigener, RggEbMz Nr. 2897

Datierung: 29. Februar 1372

Quelle

Aussteller:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or. Perg.: Bodmann-Habelsches Archiv (fasc. 25 Nr. 328a). Die drei Siege an Presseln, das Konrads beschädigt. - Druck: Bodmann, Rheingauische Altertümer 2, 900 (aus dem Original, mit kleinen Versehen). - Vgl. Vigener RggEbMz Nr. 2878.

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz hat die geistliche Jurisdiktion über eine neue Klause bei der Bubenkapelle in Kreuznach.

Vollregest:

Die Brüder Rheingraf Johann, Wildgraf zu Daun (Dunen), Rheingraf Hartdrad, als die Stifter, und Rheingraf Konrad, als der Pastor der Kirche zu Kreuznach (Crucznachen) im Mainzer Bistum, bekunden: Graf Walram von Sponheim (Spanheim) hat in seiner Stadt Kreuznach von neuem eine Klause und Bethaus bei der Kapelle gen. Bubenkapelle bauen lassen. Die Klause ist dem hl. Antonius und der hl. Katharina geweiht. In geistlichen Sachen unterstehen die Klausnerinnen dem Kreuznacher Pfarrer; es sollen ihrer, wenn eine der jetzigen - Greta, Katharina und Grete - gestorben ist, künftig nur zwei sein. Die Aussteller erklären ihre Einwilligung. Jurisdiktion, Rechte und Hoheit Erzbischof Johans von Mainz und seiner Nachfolger sind in allen Sachen vorbehalten. Sie siegeln und bitten den Erzbischof um Bestätigung der Klause und der Klausnerinnen.

- Geben off den suntag Occuli [!] 1372.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2897, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4498 (Zugriff am 28.03.2024)