Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 2888

Datierung: 14. Januar 1372

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

Vigener, Regesten mit Verweis auf:

  • Rom, Reg. Avin. 183 f. 24.
  • Vgl. Vigener, RggEbMz Nr. 2873.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Wahl eines neuen Abtes im Kloster St. Alban vor Mainz.

Vollregest:

Papst Gregor XI. an den Mainzer Erzbischof: Zu Lebzeiten des verstorbenen Abtes Hermann von St. Alban vor den Mauern von Mainz hat er sich die Besetzung der Abtei vorbehalten. Nun haben, nachdem Hermann jüngst gestorben, die Kanoniker des Klosters den Mönch Bruno, Priester, vielleicht ohne Kenntnis jenes päpstlichen Vorbehalts, zum Abt erwählt, und Bruno hat die Wahl angenommen. Diese Wahl ist ungültig; um aber einer längeren Stuhlerledigung vorzubeugen, hat er den Bruno wegen seiner Tüchtigkeit und auch im Hinblick auf den einmütigen Willen der Kanoniker, die ihn erwählt hatten, zum Abt ernannt. Der Erzbischof soll dem Abt seine wertvolle Unterstützung angedeihen lassen.
»Ad cumulum tue«

- Datum Avinione XIX. kal. Febr. anno II.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2888, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4489 (Zugriff am 19.04.2024)