Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 2871

Datierung: 14. November 1371

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

Vigener, Regesten mit Verweis auf:

  • Or. Perg.: Frankfurt (Reichssachen-Urkunden Nr. 60). Das große Siegel des Erzbischofs an Pressel, das 9. Siegel fehlt (Pressel erhalten), vom 3. (Isenburg) und 8. (Gelnhausen sind Reste erhalten, die übrigen außer dem 4. (Eppstein) sind beschädigt.
  • Druck: Böhmer/Lau, UB Frankfurt 728; Reimer, Urkundenbuch Hanau 3, 741 Nr. 632; Altmann/Bernheim, Urkunden 3. Aufl. 259 Nr. 127 (desgl. 4. Aufl.).
  • Regest (u.a.): Böhmer-Huber Nr. 538; Sauer, Nass. UB. 3, 395 Nr. 3384. - Vgl. Fischer, Landfriedensverfassung 56f..
  • Vgl. Vigener, RggEbMz Nr. 2369.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz vereinbahrt mit einigen Herren einen Landfrieden für die Wetterau.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz, Landvogt in der Wetterau,[a] verkündet, dass er auf Gebot Kaiser Karls, mit Willen und Rat Ulrichs, Herrn zu Hanau,[b] Heinrichs von Isenburg, Herrn zu Büdingen, und Eberhards, Herrn zu Eppstein (Eppestein),[c] ferner des Burggrafen und der Burgmannen zu Friedberg und anderer Ritter und Knappen (knechte) in der Wetterau, sowie der vier Städte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar einen Landfrieden (gemeinen friede) in der Wetterau aufgerichtet hat gegen alle schädlichen Leute (untedige, schedeliche lute).

1. Erzbischof Johan soll als Reichslandvogt in der Wetterau für den Frieden einen Hanptmann mit 16 Gleven stellen, Ulrich 6 Gleven, Heinrich 3, Eberhard 2, die vier Städte 23 Gleven; diese Gleven sollen dem Hauptmann, so oft es nötig ist, zu Gebote stehen und bei ihm bleiben.

2. Der Hauptmann und seine Gesellen sollen in folgendem Gebiete den Friedensschutz üben: vonder Armen Ruhe [d] an dem Salzbach (Salza) in den Rhein und wieder zurück bis Eppstein, weiter den Taunus entlang (vor der hohe hene) bis Kleeberg (Cleberg) und weiter bis Wetzlar, von Wetzlar bis Lich, Nidda (Nida), Ortenberg, Lissberg (Liesperg), Wenings (Weniges), Birstein (Birssenstein), Orb (Urba), Gelnhausen, Hanau, Frankfurt, von Frankfurt den Main abwärts in den Rhein und den Rhein abwärts bis zur ündnng des Salzbachs.

3. Dem Hauptmann und seinen Gesellen stehen alle Schlösser in diesen Gebieten offen; sie sollen dort auf eigene Kosten leben ohne Schädigung des Inhabers des betrefenden Schlosses oder Dorfes.

4. Kommen sie in ein Schloss, wo schädliche Leute sind, so sollen sie diese ergreifen undüber sie richten; die Landfriedensmitglieder sollen sie dabei unterstützen.

5. Die Mitglieder sollen in ihren Schlössern innerhalb und ausserhalb des Landfriedensgebietes schädlichen Leuten nicht Geleite noch Aufnahme gewähren; gibt ihnen dennoch jemand Geleite, so ist es ungültig.

6. Angriffe innerhalb des Landfriedensgebietes soll jeder, der davon erfährt, abwehren helfen; doch sollen die Mitglieder bei ihren Rechten bleiben.

7. Der Hauptmann kann die Zahl der Gleven geringer ansetzen.

8. Herren, Burgeninhaber (geslosste lute), Ritter und Knappen in dem Gebiete, die dem Landfrieden nicht helfer wollen, sollen den Frieden nicht genießen und, wenn sie schädliche Leute aufnehmen oder geleiten, angegriffen und bestraft werden, bis sie es unterlassen.

9. Gegen die außerhalb des Gebietes sitzenden Herren oder Bauern (arman), die in dem Gebiete angreifen oder Angreifer aufnehmen, sollen alle Mitglieder einander helfen.

10. Die Amtleute der Mitglieder haben den Landfrieden zu beschwören, auch jeder künftig bestellte Amtmann.

11. Der Friede soll vom Tage dieser Urkunde bis zum 1. Jannar 1373 (jarstag übers Jahr) währen, doch kann der Kaiser ihn jederzeit widerrufen.

Erzbischof Johan erklärt, den Frieden halten zu wollen. Dasselbe erklären die drei Herren, ferner Eberhard Weise, Burggraf zu Friedberg, für sich und die Burgmannen, sowie die vier Städte und siegeln mit.

- Geben zu Frankenfurd 1371 off den nesten fritag nach sant Mertins tage.

Fußnotenapparat:

[a] Seit dem 14. September, s. Vigener, RggEbMz Nr. 2860.
[b] Vgl. ebd. Nr. 2821f.
[c] Vgl. ebd. Nr. 2822.
[d] Eine Armenruh-Mühle steht noch heute am Salzbach zwischen Wiesbaden und Biebrich. Die Beziehung auf den Hof Armada zwischen Frauenstein und Rauenthal (so Reimer, offenbar nach Schliephake, Geschichte Nassau 2, 44) ist schon wegen des Zusatzes »an der Salza« ausgeschlossen.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2871, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4435 (Zugriff am 29.03.2024)