Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

3168 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 2861.

Vigener, RggEbMz Nr. 2860

Datierung: 14. September 1371

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

Vigener, Regesten mit Verweis auf:

  • Or. Perg.: Wetzlar, Stadtarchiv (Nr. 424). Das Majestätssiegel an Pressel. Auf dem Bug: ad mandatum domini ... cesaris Petrus prepositus Olom[ucensis]. Rückseite: [R]egistrata] Nicolaus de Praga.
  • Druck: Wigand, Wetzlarer Beiträge 3, 240.
  • Regest: Böhmer-Huber Nr. 4983.
  • Vgl. Vigener, RggEbMz Nr. 2859.

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Kaiser Karl IV. teilt der Stadt wetzlar mit, dass er Erzbischof Johan von Mainz beauftragt hat, sich um den Streit in der Stadt Wetzlar zu kümmern.

Vollregest:

Kaiser Karl schreibt der Stadt Wetzlar, die durch große Schuldenlast und innere Zwietracht geschädigt und verderbt wird, dass er den Erzbischof Johann von Mainz, seinen lieben Vetter und Fürsten bevollmächtigt hat, selbst oder durch einen Vertreter Krieg und Zwist der Bürger beizulegen und unter Beirat der Städte Frankfurt, Friedberg und Gelnhausen einen Rat in der Stadt einzusetzen.

Der Erzbischof und die drei Städte sollen sich Einsicht verschaffen in Gefälle, Zinse und Schulden der Stadt und ihr hinsichtlich der Schuldentilgung zur Seite stehen. Er soll den Bürgern Tagungen und Frist von ihren Gläubigern erbitten helfen, ihnen Geleit geben sowie solches von den drei Städten verschaffen, damit sie die Märkte dieser Städte friedlich besuchen können. Bei Strafe des Verlustes aller Rechte und Freiheiten, die sie von Kaiser und Reich haben, gebietet er ihnen, dem Erzbischof in all dem gehorsam zu sein.

- G. zu Prage 1371 an des heiligen creutz tag als es erhaben wart.

Fußnotenapparat:

[a] Von den Bemühungen des Erzbischofs um die Beilegung der Streitigkeiten ist (nach Mitteilungen von Dr. E Wiese) die Rede in einer um 1375, jedenfalls nach dem Tod des Erzbischofs und vor dem Tod Kaiser Karls IV., aufgesetzten Klage der aus Wetzlar vertriebenen Schöffen und Ratmannen gegen die von den Handwerkern, die bi uns in den Rat gehen. Gleichzeitige Aufzeichnung auf Papier: Wetzlar, Staatsarchiv (Abt. 2). Der alte Rat ist nach dem Bericht der Limburger Chronik (Kap. 94 S. 58) 1367 vertrieben worden und blieb sieben Jahre in der Verbannung, bis es durch Überrumpelung der Stadt (vgl. Annales breves Solmenses bei Böhmer, Fontes 4, 449) gelang, ihn wieder einzuführen. Die Aufzeichnung, deren Schluss fehlt, scheint kurz vor der Rückkehr des Rates entstanden zu sein.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2860, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4425 (Zugriff am 29.03.2024)