Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)
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Vigener, RggEbMz Nr. 2839
Datierung: 18. Juni 1371
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Vigener, Regesten
Weitere Überlieferung:
Vigener, Regesten mit Verweis auf:
- Or. Perg. Arolsen (Nr. 6435). Die beiden Siegel (das erste in Schüssel) an Presseln. Die entsprechende Urkunde des Grafen Heinrich von Waldeck und seines Sohnes Adolf ist vom gleichen Tag. Abschrift: Marburg, Staatsarchiv (Abschriftensammlung).
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Die Landgrafen Heinrich und Hermann von Hessen sind mit Graf Heinrich von Waldeck gütlich übereingekommen.
Vollregest:
In der Urkunde Heinrichs, Landgraf zu Hessen, und Hermanns, seines Neffen (vetter), über ihr freundliches Übereinkommen mit Heinrich, Grafen zu Waldeck, und dessen Sohn Adolf, ihrem lieben Oheim, heißt es u.a.: Soweit sie es (mit eren und mit bescheydenheyt) können, wollen sie fordern, dass der Teil von Freienhagen,[a] den ihr Herr von Mainz hat, den Grafen zufalle. Die Hälfte ihres eigenen Anteils an Freienhagen, nämlich ein Viertel, haben sie den Grafen zu Mannlehen verliehen.
- Geben zcu Cassel 1371 an deme nestin mittewochin vor sente Johans tage des toyfirs zcu mittemesummir.
Fußnotenapparat:
[a] Vgl. Vigener, RggEBMz Nr. 2461.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Hessen: Heinrich von (Aussteller)
- Hessen: Hermann von (Aussteller)
- Waldeck [Eder]: Heinrich von (Empfänger)
- Waldeck [Eder]: Adolf von (Empfänger)
Ortsindex
- Freienhagen [Waldeck] : Ort (Nennung)
- Kassel : Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Waldeck [Eder] : Grafen von (Nennung)
Zitierhinweis:
Vigener, RggEbMz Nr. 2839, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4404 (Zugriff am 19.04.2024)