Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 2813

Datierung: 16. März 1371

Quelle

Aussteller:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

Inhalt

Kopfregest:

Rheingraf Konrad mahnt das Mainzer Domkapitel wegen einer ihm ausstehenden Schulkd

Vollregest:

Der Rheingraf Konrad gibt dem Domdekan und dem Mainzer Domkapitel, die ihn aufgefordert haben, die Pfändung abzustellen und wiedergutzumachen, folgende Antwort:

Sein Herr, Graf Walram von Sponheim (Spanheim), hatte seinerzeit zwischen dem verstorbenen Erzbischof Gerlach und ihm entschieden über eine Summe Geldes, die Erzbischof Gerlach ihm schuldete, worüber er Gerlachs Urkunde hat; dabei sind, wie er meint, auch Leute aus dem Domkapitel zugegen gewesen. Er hat wiederholt den Erzbischof öffentlich zur Zahlung ermahnt, aber ohne Erfolg. Da ist er denn durch Not zur Pfändung gezwungen worden, und er glaubt, damit nicht gegen das Kapitel gehandelt zu haben, da man Briefe gibt, um sie zu halten, wie das Kapitel selbst wissen wird.[a]

- Geben an sundage Letare.

Fußnotenapparat:

[a] Das Domkapitel hat sogleich nachgegeben, vgl. Vigener, RggEbMz Nr. 2823.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2813, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4377 (Zugriff am 28.03.2024)