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Originale Form des Datums: 17. November 1334
Die Grafen von Schwarzburg machen Erzbischof Heinrich einige Versprechungen.
Die Brüder Henrich und Gunther, von G. Gn. Grafen von Schwarzburg (<em>Swartz</em>-), Herren zu Arnstadt (-<em>stete</em>), erklären, daß Erzbischof Heinrich ihnen 200 Mk. lot. Silbers versprochen hat, zu zahlen drei Monate, nachdem die Bürger und Stadt von Erfurt ihm gehorsam geworden sind.
Dafür wollen sie alle dem Erzbischof gehorsamen Kleriker auf Wunsch in allen ihren <em>vesten, husen und herbergen</em> verteidigen, ob sie aus ihrem Gerichte oder aus anderem sind, und die in ihrem Gerichte im Gehorsam gegen Mainz erhalten. Solange die Erfurter dem Stifte ungehorsam sind, soll ein geistliches Gericht in der Veste Arnstadt sein und dessen Gebote Gültigkeit haben wie die der Grafen, <em>und was da von den insigele des gerychtes gevellet, daz sal unse halb sin</em>.
Eint sich der Erzbischof mit dem Erzbischof von Trier (<em>Tryre</em>) oder dem Kapitel von Mainz (<em>Mencze</em>) und kommt er in sein Bistum, so soll er die Grafen in den Vertrag miteinbeziehen, so daß sie wegen ihrer jetzigen Parteistellung keinen Schaden erleiden, und ihnen dann in drei Monaten das Geld zahlen.
Wollen die Grafen vom Bündnis mit dem Erzbischof zurücktreten, so steht ihnen dies frei.
Die Briefe sollen dann durch Vermittlung des Mainzer Richters gegenseitig zurückgegeben werden; doch soll der Richter (in Arnstadt) einen Monat zuvor davon in Kenntnis gesetzt werden.
<em>Der da geschr. u. geg. ist </em>1334 <em>an deme neste dunrestage nach sente Martins tage</em>
Archivvermerke mit Originalzitaten (Kursiv).
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