Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3716c

Datierung: 1328-1337

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Siehe nebenstehenden Text.

Inhalt

Kopfregest:

Zur Datierung der Urkunden Erzbischof Balduins von Trier, des Provisors in Mainz und Speyer.

Vollregest:

Die Datierung erfolgt in diesen deutschen Urkunden fast ausschließlich nach dem Festtagskalender; nur ganz vereinzelt findet sich Zählung der Monatstage[a]; bei den lateinischen Urkunden überwiegt Festtagskalender den römischen und dieser wieder die Zählung der Monatstage. Einmal erscheinen Indiktion und christlicher Kalender und Zahl der Monatstage nebeneinander[b].

Schwierig ist es mitunter bei den Urkunden, die von Baldewin oder für Baldewin in der Zeit vom 1. Januar bis zum 25. März ausgestellt sind, zu entscheiden, ob Trierer Stil vorliegt oder nicht. Als Regel darf ja wohl gelten, dass Baldewin selbst, wenn er in Trier urkundete, Trierer Stil angewandt hat[c]. Immerhin ist auch diese Regel nicht ohne Ausnahme. Die unter Nr. 3348 angeführte Urkunde Balduins vom 21.März 1334 (feria secunda post diem Palmarum) ist in Trier ausgestellt, und doch ist Trierer Stil ausgeschlossen, da im Jahre 1335 Palmsonntag auf den 9. April fiel, also über den 25. März hinaus. Vielleicht hat hier Reg. 3349 die Datierung beeinflusst. - Umgekehrt ist bei Urkunden, die Balduin in der Zeit vom 1. Januar bis zum 25. März außerhalb seiner Diözese ausgestellt hat, Trierer Stil mit ziemlicher Bestimmtheit auszuschließe[d].

Zweifelhaft sind in jedem Falle diejenigen Urkunden Balduins, die keinen Ausstellungsort nennen[e]. Die Nummern 3494, 95 kann man, wie ich jetzt nachträglich sehe, schon nicht mehr als zweifelhaft bezeichnen. Da nicht anzunehmen ist, dass sie innerhalb der Trierer Diözese ausgestellt sind, so gehören sie offenbar zum 16. bzw. 15. März 1385, sind mithin oben falsch eingereiht. Ist dies tatsächlich der Fall, so ergibt sich für Balduins Itinerar die nicht unwichtige Schlussfolgerung, dass er Mitte März 1335 in der Mainzer Diözese, vermutlich am Rhein, gewesen ist.

Auch für die Urkunden, die in der Zeit vom 1. Januar bis zum 25. März in Trier oder der Trierer Diözese für Balduin ausgestellt sind, ist doch wohl Trierer Stil als die Regel anzunehmen. Bei einigen ist zweifellos nach Trier Stil datiert [f], bei anderen höchst wahrscheinlich[g]. Bei einigen anderen wird man allerdings Zweifel hegen dürfen[h].

Quellenkommentar:

Über Balduins Tod, Begräbnis, Anniversarien, Persönlichkeit s. am Schluss des Bandes zu 1354.

Fußnotenapparat:

[a] s. Regg. 2997 u. 3126.
[b] s. Reg. 3299.
[c] Hierhin gehören die Regg. 2990; 3072, 74; 3126, 28; 3270 (mit störendem Druckfehler; lies: 1332); 3343, 45; 3481, 88, 90; ferner höchst wahrscheinlich 3127, 3273.
[d] Hierhin gehören Regg. 2993; 3133, 36, 85, 95, 96. 98; 3493, 96, 97; 3500 und vermutlich auch 2991 (?).
[e] Hierher gehören Regg. 2991 (s. Anm. 5); 3274.
[f] Man beachte besonders Regg. 3075 und 3343, ferner Regg. 2987, 3347, 3480. Eine Sonderstellung nimmt 2992 ein.
[g] Regg. 3125, 3205, 3489.
[h] Vgl. Regg. 2996; 3068, 69; 3271; 3407 (? s. 3489). Ich sehe erst nachträglich, dass Beyer in seinem handschriftlichen Regest in Koblenz den Revers der Grafen von Dietz über die neue Weilnauer Veste nicht zum 10. Februar 1333 (wie in Reg. 3271), sondern zu 1334 setzt. Da liegt der Gedanke nahe, auch die Urkunde Gerlachs Von Limburg dahin zu verweisen. Die beiden Urkunden wären dann gleichzeitig mit dem Revers des Ritters Didier von Staffel über Baldenstein (Or.: Sammlung Renesse-Breidbach; s. Kreglinger 56 Nr. 415. - Cop.: Koblenz, Bald. 1, 507; 2, 521; 3, 248').

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3716c, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8463 (Zugriff am 25.04.2024)