Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)
2696 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 721.
Otto, RggEbMz Nr. 3716
Datierung: 13. Januar 1337 ?
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Otto, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Otto, Regesten mit Verweis auf: Or.: Frankfurt, Stadtarchiv (Kaiserschreiben I Nr. 5). Rest des rückseitig aufgedrückten Siegels. - Gedr.: Boehmer-Lau, Cod. dipl. Moenofrancofurt. Nr. 598. - Reg.: Boehmer, Reg. Imp. 112 Nr. 1808; Jung, Inventare des Frankf. Stadtarchivs 3, 40 Nr. 5 (zum 7. Januar; s. Boehmer, Urkb. 1, 541).
Inhalt
Kopfregest:
Kaiser Ludwig eröffnet dem Rat von Frankfurt, er möge versuchen, zu dem von ihm aufzurichtenden Landfrieden die Zustimmung des Bischofs von Mainz zu erlangen.
Vollregest:
Kais. Ludwig eröffnet dem Rat von Frankfurt, er möge versuchen, zu dem von ihm mit Herren und Städten aufzurichtenden Landfrieden die Zustimmung (gunst) des Bischofs von Mainz (Mäntze) zu erlangen. "Muge aber des nicht gehin", so solle man ohne diesen vorgehen (daz ir iuch behelffen mugent). "Daz ist unser gut wille und wellent darzu tun, was nütze und gut ist".
- D. brief ist geben ze Dingolfingen, des mantages nach deme obersten tage. [a]
Fußnotenapparat:
[a] So datiert Böhmer, Reg. Imp. 112 Nr. 1808. Schwalm, Landfrieden 54, widerspricht und schlägt vor, die Urk. zum 8. Januar 1341 zu setzen. Boehmer-Lau l. c. bleibt trotzdem bei der früheren Datierung.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
Otto, RggEbMz Nr. 3716, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8460 (Zugriff am 18.04.2024)