Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3716

Datierung: 13. Januar 1337 ?

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Or.: Frankfurt, Stadtarchiv (Kaiserschreiben I Nr. 5). Rest des rückseitig aufgedrückten Siegels. - Gedr.: Boehmer-Lau, Cod. dipl. Moenofrancofurt. Nr. 598. - Reg.: Boehmer, Reg. Imp. 112 Nr. 1808; Jung, Inventare des Frankf. Stadtarchivs 3, 40 Nr. 5 (zum 7. Januar; s. Boehmer, Urkb. 1, 541).

Inhalt

Kopfregest:

Kaiser Ludwig eröffnet dem Rat von Frankfurt, er möge versuchen, zu dem von ihm aufzurichtenden Landfrieden die Zustimmung des Bischofs von Mainz zu erlangen.

Vollregest:

Kais. Ludwig eröffnet dem Rat von Frankfurt, er möge versuchen, zu dem von ihm mit Herren und Städten aufzurichtenden Landfrieden die Zustimmung (gunst) des Bischofs von Mainz (Mäntze) zu erlangen. "Muge aber des nicht gehin", so solle man ohne diesen vorgehen (daz ir iuch behelffen mugent). "Daz ist unser gut wille und wellent darzu tun, was nütze und gut ist".

- D. brief ist geben ze Dingolfingen, des mantages nach deme obersten tage. [a]

Fußnotenapparat:

[a] So datiert Böhmer, Reg. Imp. 112 Nr. 1808. Schwalm, Landfrieden 54, widerspricht und schlägt vor, die Urk. zum 8. Januar 1341 zu setzen. Boehmer-Lau l. c. bleibt trotzdem bei der früheren Datierung.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3716, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8460 (Zugriff am 18.04.2024)