Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)
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Otto, RggEbMz Nr. 4002
Datierung: 15. Oktober 1334
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Otto, Regesten
Weitere Überlieferung:
Cop.: Nordhausen, Rauhes Buch f. 5.
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Heinrich beauftragt Theoderich Brunonis, Dekan von St. Marien ad gradus in Erfurt, nachdem die Stadt Nordhausen sich bei ihm beklagt hat, daß sie wegen der vielen Feinde des Erzbischofs nicht vor seinen Richtern (in sede nostra coram ordinariis iudicibus) erscheinen könne, in allen Geldsachen (causis pecuniariis) und sonst als ordentlicher Richter zu walten. Er gibt ihm Binde und Lösegewalt. Die Stadt soll nicht vor auswärtige Gerichte gezogen werden. Er eximiert sie und erklärt alles für nichtig, was gegen sie oder seine, H.s, Richter geschieht. Die früheren auf die Namen des Scholasters und des mag. Henricus de Eschenowe, Kanonikers der Heilig-Kreuzkirche in Nordhausen, lautenden Briefe des Erzbischofs[1] werden damit zurückgenommen.
D. Colonie 1334 ydus octobris.
Fußnotenapparat:
[1] Dazu wird: 1333 III. nonas februarii als Datum angegeben.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
Otto, RggEbMz Nr. 4002, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6329 (Zugriff am 28.03.2024)