Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)
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Otto, RggEbMz Nr. 3800
Datierung: 30. September, zwischen 1313 und 1328
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Otto, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Otto, Regesten mit Verweis auf: Gedr.: Lacomblet, Urkb. 3, 244 zu 1335.
Inhalt
Kopfregest:
Der Propst Heinrich beschließt mit andern, nicht Söhne von Geistlichen oder sonst unehelich Geborene zu den Stifspräbenden und -würden zuzulassen.
Vollregest:
Der Propst Heinrich, der Dechant und das Kapitel von St. Cassius in Bonn beschließen, nicht Söhne von Geistlichen oder sonst unehelich Geborene zu den Stifspräbenden und -würden zuzulassen.
- ultima die septembris [a]
Fußnotenapparat:
[a] Zum geänderten Datum s. Otto, Regesten S. 723.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
Otto, RggEbMz Nr. 3800, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6300 (Zugriff am 25.04.2024)