Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 4034

Datierung: 24. März 1337

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

Arch. Vatic. Oblig. et Solut. t. 13 (321) f. 125 (neu 134). Erw.: Herrmann, Die Mainzer Servitienzahlungen, in Beitr. zur Hess. Kirchengesch. II S. 131.

Inhalt

Kopfregest:

Zahlungen der Mainzer Kirche an die päpstliche Kammer.

Vollregest:

Der päpstliche Kämmerer, Erzbischof Gaspert von Arles[1], bekundet, daß er wegen der sehr schwierigen Lage das Mainzer Erzbischofs Heinrich, welche heute im Konsistorium in Gegenwart des Papstes dargelegt wurde und die es dem Erzbischof bisher unmöglich gemacht hat und auch jetzt unmöglich macht, das servitium commune und die servitia minuta an die päptliche Kammer zu entrichten, nachdem er schon längst die von ihm übernommene Zahlungsfrist hat verstreichen lassen, im speziellen Auftrage des P.es diese Zahlungsfrist bis zum nächsten St. Michaelsfeste (29. Sept.) verlängert und auch den Erzbischof von Exkommunikation, Suspension und Eidbruch, worin er durch diese Nichtzahlung geraten war, absolviert und ihn von der Irregularität dispensiert hat.
Universis etc. quod intellecta

D. Avinione die XXIIII. mensis martii anno etc. ut supra

Fußnotenapparat:

[1] Man vgl. über ihn Schäfer, Die Ausgaben der apost. Kammer unter Johann XXII. S. 4. Gaspert war Kämmerer seit 1319; mit seiner Ernennung zum Kämmerer erhielt er zunächst das Bistum Marseille, später (1323) Arles.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 4034, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/24754 (Zugriff am 27.04.2024)