Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 2220

Datierung: Vor 24. Juli 1320

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Formel in einem jetzt in London befindlichen Formelbuch aus Nürnberg f. 97V. - Erw.: Levison S. 438.

Inhalt

Vollregest:

[Dekan] Otto gibt auf Grund des ihm durch den Tod des [Erzbischof Peter][a] zustehenden Rechtes jemandem den Auftrag, ein Kloster, in dem eine Abtswahl stattgefunden hat, aufzusuchen und diejenigen, die der Wahl widersprechen wollen, zu einem bestimmten Tag vorzuladen[b]. Erfolgt kein Widerspruch, so wird der Dekan zur Bestätigung schreiten.
- Vobis ex iure - procedemus.

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. vor. Reg. Anm. 1.
[b] Ebenda (f. 97v) findet sich die Bitte eines Klosters an Dekan und Domkapitel, als die bei Erledigung des Erzstifts Berufenen, die Wahl, die das Kloster nach dem Tode des Abtes Jo. an dessen Beisetzungstag vorgenommen hat, zu bestätigen. - Honorificentie - propter deum.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 2220, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20226 (Zugriff am 25.04.2024)