Vogt, Regesten

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Vogt, RggEbMz Nr. 1196

Datierung: 12. August 1308

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Rom, Reg. Vat. t. 55. f. 208 ff. - Reg.: Regestum Clementis 3, 309 nr. 3502; Sauerland 1, 119 nr. 251. 

Inhalt

Vollregest:

Papst Clemens V. befiehlt dem Erzbischof von Mainz und seinen Suffraganen, in ihren Diözesen mit den Erzbischöfen von Köln, Trier, Magdeburg und Salzburg, den Bischöfen von Basel und Konstanz und den anderen in der vorigen Urkunde genannten Geistlichen oder auch mit einem Teil von ihnen gegen die in ihren Diözesen[a] lebenden einzelnen Personen des Templerordens betr. der vom Papste angegebenen Punkte die Wahrheit zu erforschen und nach der Untersuchung die Personen durch ein Provinzialkonzil entweder zu verurteilen oder freizusprechen. Doch sollen sie sich jeder Untersuchung gegen den Orden selbst und den Großmeister des Ordens in Deutschland enthalten.
- Faciens misericordiam.

- D. Pictavis II. id. Aug. pont. anno III.

Fußnotenapparat:

[a] Ebenso an die anderen deutschen Erzbischöfe für ihre Kirchenprovinzen.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 1196, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/19109 (Zugriff am 14.04.2026)