Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

518 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 492.

StA Wü, MIB 13 fol. 279v [02]

Datierung: 27. Februar 1402

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

 

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz regelt die Bezahlung einiger Kaufgeschäfte für Pferde und Ochsen.

Vollregest:

Actum anno ...1402 feria secunda post Mathei hat Richard von Trahe (Drahe) für Erzbischof [Johan von Mainz] zwei Pferde für 50 Gulden von Bernhard (Bernhart) von Glauberg, Bürger zu Frankfurt (Franck.), gekauft. Der Erzbischof soll ihm das Geld zur Zeit der kommenden Fastenmesse bezahlen. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten, wie die für [für Zinsgeschäfte bei] Cristen an judden sowie solche für nachreise zerunge oder botenlone zu Lasten des Erzbischofs, die dann zusammen mit der Hauptsumme bezahlt werden müssen.

Ebenso ist der Erzbischof dem Heintze von Werde, Bürger zu Nürnberg (Nurenberg) 200 Gulden für Pferde schuldig, die in der gleichen Weise bezahlt werden sollen. Bürgen sind Mertin Goltsmyd, Lenichin Schultheiß, beide Bürger zu Seligenstadt (Seligenstad).

Ebenso ist der Erzbischof dem Heinrich Dreserbergern, Bürger zu Nürnberg 325 [?] Gulden und drei Turnosgroschen (turnos) für Ochsen schuldig, die auch an der Fastenmesse bezahlt werden sollen.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 279v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6006 (Zugriff am 25.04.2024)