Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 242v [01]

Datierung: 1401

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Swicker von Sickingen.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz (Mentze) und das Mainzer Stift schulden dem »lieben Getreuen«, dem mainzischen Amtmann Swicker von Sickingen dem jungen 3.000 Gulden, die dieser ihnen zum Nutzen des Stiftes geliehen hat.

Der Erzbischof weist dem Swicker dafür eine jährliche, in der Weihnachtszeit auszuzahlenden Gülte in Höhe von 150 Gulden so lange an, bis die Hauptschuld getilgt ist. Weiterhin erhält Swicker aus dem Amt 100 Malter Hafer, 8 Fuder Wein, acht Karren voll Heu, 60 Hühner, 2 Fischsatze (fischesencze) zu Oedheim (Odeheim) gelegen, 48 Gulden für Holzfuhren und was ihm dann von den erzbischöflichen Gerichten dort zufällt, ausgenommen lip und gut. Was unter 10 Pfund verurteilt wird, das soll Swicker so lange gehören. wie er das Amt innehat.

Will der Erzbischof das Amt an sich lösen, muss er dies ein halbes Jahr vor dem Johanstag Baptiste [24. Juni] als Schreiben nach Sickingen ankündigen. Die 3.000 Gulden werden dann mit der eventuell noch nicht gezahlten Jahresgülte nach dem Willen des Swicker entweder in Wimpfen (Wympen) oder in Heilbronn (Heylprunne) bezahlt. Das Amt ist anschließend zurückzugeben. Die Bürger und Leute (armen lude) im Amt sind dann der Eide, die sie dem Amtmann geleistet haben, ledig.

Der Amtmann soll das Amt und die darin wohnenden Menschen schützen und schirmen. Der Erzbischof gebietet seinem Kellerer in Neckarsulm (Solme), Hennechin von Helmstadt (Hemstad), dem Swicker die Gülte auszubezahlen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Domdekan Eberhard (Ebirhard) und das Domkapitel kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses das Kapitelsiegel an.

- [Ohne Datum][a]

Fußnotenapparat:

[a] Die Einordnung in das Jahr 1401 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 242v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5983 (Zugriff am 29.03.2024)