Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 250 [01]

Datierung: 11. August 1401

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Schenk Konrad der junge von Erbach bestätigt die Verpfändung des Amtes Starkenburg an ihn.

Vollregest:

Schenk (schenck) Konrad (Conrad) der junge, Herr zu Erbach (Erppach) bestätigt für sich, seine Ehefrau Margred und seine Erben, dass Erzbischof Johan von Mainz (Mencze), sein »lieber gnädiger Herr« und das Stift Mainz ihnen 2.500 rheinische (Rynscher) Gulden schuldet, die sie ihm für Zwecke des Stiftes geliehen haben.

Für dieses Geld haben Erzbischof und Domkapitel ihnen gemäß der diesbezüglich ausgestellten und hier inserierten Urkunde [a] das Amt Starkenburg (Starckenberg) verpfändet.

Die Schenken geloben, die darin vereinbarten Abmachungen soweit sie es sie betrifft unverbrüchlich zu halten und nichts dagegen zu unternehmen. Sie haben Erzbischof und Domkapitel gelobt und zu den Heiligen geschworen, mit dem Schloss und dem Amt zu gewarten und sie nach bestem Vermögen zu schützen und zu schirmen.

Schenk Konrad kündigt sein Siegel an.

- Datum Gernsheim ... 1401 .. quinta feria proxima post festum sancti Laurentii martiris.

Fußnotenapparat:

[a] In der Abschrift steht lediglich: Wir Johann etc. Datum etc.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 250 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5872 (Zugriff am 25.04.2024)