Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 248 [01]

Datierung: 28. Juli 1401

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz bestätigt, dass der Edelherr Ulrich von Hanau ihm sämtlöiche hanauischen Burgen geöffnet hat.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz anerkennt die bisherige und bleibende Treue und Freundschaft, die er zum Edelherrn Ulrich von Hanau (Hanawe), seinem »lieben Neffen und Getreuen« hegt. Er bestätigt, dass der Graf ihm gemäß der diesbezüglich ausgestellten Urkunde alle seine derzeitigen und zukünftigen Burgen geöffnet hat.

Der Erzbischof und die Seinen können sich gegen jedermann aus den Burgen und in sie hinein zu allen Notwendigkeiten behelfen und Einkäufe zu den gängigen Preisen tätigen. Die Öffnung darf der Herrschaft Hanau nicht zum Schaden gereichen. Sollte der Graf in Gefangenschaft geraten oder sterben, müssen seine Nachfolger diese Öffnung bestätigen und dem Erzbischof mit den hanauischen Schlössern, Landen und Leuten so lange gewarten und gehorsam sein, bis er wieder aus der Gefangenschaft frei kommt. Der Erzbischof wird bei der Lösung aus der Gefangenschaft behilflich sein und dem Grafen zu allen Notwendigkeiten beholfen sein, so weit Ehre und Anstand (glimpe) das zulassen.

Der Erzbischof befiehlt allen seinen Amtleuten, Schultheißen, Bürgermeistern, Schöffen, Räten und Gemeinde, dem Grafen absprachegemäß im Zuge der Öffnung der Burgen zu gewarten und gehorsam zu sein. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum ut supra [Diepurg feria quinta proxima post diem beati Jacobi apostoli ... 1401].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 248 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5816 (Zugriff am 24.04.2024)