Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 244 [01]

Datierung: 21. Juli 1401

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Henne Swalbach.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz schuldet Henne Swalbach, Bürger zu Mainz (Mentze) und dessen Erben 245 Rheinische (Rinscher) Gulden, 15 Schillinge Heller und 4 Heller, Mainzer Währung, für 25 Fuder, 5 Ohm und 5 Viertel Wein, die er dem Erzbischof und seinem Stift geliefert hat. Das Geld will der Erzbischof am kommenden Martinstag [11. November] bezahlen.

Als gesamtschuldnerische Bürgen und Selbstschuldner setzt der Erzbischof seine »lieben Andächtigen und Getreuen« Johan von Selheim, Propst zu Mariengreden (vnser frauwen zu den greden), [Scholaster] Gerlach zu St. Stephan und Meister Heinrich Erenfels, Scholaster (schulmeister) zu Mariengreden (vnser frawen) zu Mainz.

Kommen der Erzbischof und sein Stift in Zahlungsverzug können Henne und die Seinen die Bürgen und Sachwalden mahnen und sie zu leistunge vnd bezalunge drängen, was diese nach Recht und Gewohnheit dann tun müssen.

Der Erzbischof verspricht seinen Bürgen, sie gütlich aus der Verpflichtung zu lösen und dabei schadlos zu halten.

Die Bürgen versprechen, gute Bürgen zu sein und kündigen an, ihre Siegel neben das des Erzbischofs zu hängen.

- Datum Houeheim feria quinta proxima ante diem beate Marie Magdalene ... 1401.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 244 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5650 (Zugriff am 28.03.2024)