Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

518 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 450.

StA Wü, MIB 13 fol. 239v [01]

Datierung: 19. Juli 1401

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Heinrich von Erstein.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz schuldet dem Edelknecht Heinrich von Erstein, seinem »lieben Getreuen«, dessen Erben bzw. dem rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde 300 rheinische (Rinscher) Gulden, die dieser ihm zum Nutzen des Mainzer Stiftes geliehen hat.

Das Geld will der Erzbischof in den kommenden Weihnachtstagen in der Stadt Mainz (Mentze) zurückzahlen.

Als Bürgen setzt der Erzbischof gesamtschuldnerisch (ir icliche fur all): den Mainzer Domherrn Nikolaus (Clas) vom Stein sowie die beiden Zollschreiber, seine »lieben Getreuen«, Degenhardt von Weiler (Wyler) zu Ehrenfels (Erenfels) und Peter (Petrus) zu Lahnstein (Lanstein).

Kommen Erzbischof oder Stift in Zahlungsverzug, können die Gläubiger dies einschließlich kosten und schaden mit oder ohne weltlichem oder geistlichem Gericht einfordern. Der Erzbischof verspricht seinen Bürgen, sie aus der Verpflichtung zu lösen, ohne Eidesleistung, und dabei schadlos zu halten.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

Die Bürgen versprechen, gute Bürgen zu sein und kündigen ihre Siegel an.

- Datum Heffterich ... 1401 feria tertia ante diem beate Marie Magdalene.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 239v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5649 (Zugriff am 28.03.2024)