Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 242 [01]

Datierung: 2. Juli 1401

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StA Darmstadt Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 6 (mit Verweis auf: Chmel, reg. Ruperti 25 Nr- 505; Kurz, Österreich unter Albrecht IV., Bd. 1, 215; Lichnowsky, G.d.H. Habsburg V, S. XLIV Nr. 465; Weizsäcker, DRTA IV 125 und Nr. 354.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

König Ruprecht verspricht Herzog Leopold von Österreich Geld für den Durchzug durch seinen Hoheitsbereich.

Vollregest:

Der römische (romische) König Ruprecht bestätigt, dass Herzog Leopold (Lupold) von Österreich (Osteric), sein »lieber Oheim und Fürst« ihm und den Seinen sein Land und seine Gebiete, die er jetzt innehat, für die königlichen und des Reiches Notwendigkeiten, in Richtung der Lombardei (Lamperten) und Richtung anderen Orten geöffnet hat.

Deshalb hat der König dem Herzog 100.000 Dukaten in den kommenden drei Jahren versprochen. Sollte der König in der Lombardei Städte oder Schlösser (gesloße) gewinnen und in seine Hände bringen, bevor die drei Jahre abgelaufen sind, will der König dem Herzog die Schlösser, wenn sie für den Herzog günstig gelegen sind, für die genannte Geldsumme als Pfand überantworten. Dass der Herzog genügend Pfänder für sein Geld hat, entscheiden drei königliche Räte, die Herzog Leopold auswählen kann. Kann der König solche Schlösser in der Lombardei vor Ablauf der drei Jahre nicht besorgen, wird der König ihm Reichsgut (richs güt) und Schlösser im Elsass (Elsassen) oder in Schwaben (Swaben), die dem Herzog genehm sind, als Pfand einräumen, ebenfalls nach der Erkenntnis der angesprochenen Ratleute.

Geschieht das alles nicht, wird der König den Herzog mit Reichsleuten und Reichsgut entschädigen und zwar sowohl das Hauptgeld als auch möglicherweise entstandene Kosten.

Der König kündigt sein Majestätssiegel an.

- Datum ut supra [geben .. zu Mentze uff den samßtag nach sand Peter vnd Pauels der heiligen zwolff botten tag ...1401].

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 242 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5639 (Zugriff am 29.03.2024)