Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 241v [01]

Datierung: 2. Juli 1401

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StA Darmstadt Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 6 (mit Verweis auf: Chmel, Reg. Ruperti 25 Nr. 504 (reduziert fälschlich: 3. Juli); Kurz, Österreich unter Albrecht IV., Bd. 1, 218; Lichnowsky, G.d.H. Habsburg V, S. XLIV Nr. 466; Weizsäcker, DRTA IV, 425 Nr. 355).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

König Ruprecht sichert dem Herzog Leopold von Österreich zu, dass die königliche Armee beim Durchzug in die Lombardei keinen Schaden anrichten wird.

Vollregest:

König Ruprecht ist mit Herzog Leopold (Lupold) von Österreich (Osteriche), seinem »lieben Oheim und Fürsten« übereingekommen, dass dieser ihm die Grafschaft Tirol (Tyrol), das Land an der Etsch (Esche), im Inntal (in dem Jntale) usw., alles seiner, seiner Brüder und seiner Vettern Lande und Straßen, in die lombardischen (lamparten) und in die deutschen (dutschen) Lande offen halten und den König zu allen seinen Notwendigkeiten durchziehen lassen soll, gemäß der Urkunde, die der König ihm diesbezüglich gegeben hat.

Der König hat dem Herzog Lupold kraft dieser Urkunde bei seiner königlichen Ehre (truwen und wirben) versprochen, dass er und alle Fürsten, Herren, Diener und die, die mit ihm oder wegen ihm durch die Tiroler Lande und Herrschaften ziehen, dies ohne merklichen Schaden für die Herzöge, ihre Herren, Ritter, Knechte, Untertanen, Lande und Leute tun werden. Sie sollen auch Schädigungen (unfromen vnd schaden) im Rahmen dieser Durchzüge, in welcher Richtung diese stattfinden, vermeiden und niemand anderem gestatten, Schäden anzurichten. Damit dies so eingehalten wird, gibt der König diesen mit dem königlichen Majestätssiegel besiegelten Brief aus.

Die Erzbischöfe Johan von Mainz (Mentze), Friedrich von Köln (Colne) und Wernher von Trier (Triere), des heiligen Reiches in deutschen Landen Erzkanzler und Kurfürsten, königliche »liebe Oheime und Neffen«, sowie Stephan und Ludwig, Pfalzgrafen bei Rhein (Rin) und Herzöge in Bayern (Beyern), die königlichen »lieben Vettern und Fürsten«, bestätigen die vorstehende Abmachung und kündigen ebenfalls ihre Siegel an.

- ...geben .. zu Mentze uff den samßtag nach sand Peter vnd Pauels der heiligen zwolff botten tag ...1401.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 241v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5638 (Zugriff am 19.04.2024)