Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 231v [02]

Datierung: 26. Mai 1401

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Die Witwe Alheidis Nigebur erhält von Erzbischof Johan von Mainz einen Teil ihrer Außenstände aus den Zolleinnahmen in Gernsheim.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz schuldet der Alheidis Nigebur (Nygebur), der Witwe des Bernhard Nigebur, Bürgerin zu Frankfurt (Franckinfurt), und deren Erben, 133 Gulden und vier Turnosen für 200 Achtel Korn, die der Erzbischof von ihr für das Stift gekauft hat. Aus der Zeit seiner Amtsvorgänger stehen ihr gemäß einer Urkunden auch noch 100 Stüber (stoben) und 50 Gulden aus. Die Gesamtschuld beträgt demnach 290 Gulden und 4 Turnosgroschen (turnosen).

Die Hälfte des Geldes sowie 2 Turnosen hat der Erzbischof ihr kraft dieser Urkunde als Abschlag auf dem Zoll Gernsheim angewiesen. 75 Gulden und sieben Turnosen werden kommende Fronfasten, 75 Gulden und sieben Turnosen an den Fronfasten danach gegen Quittung ausbezahlt. Der Zollschreiber in Gernsheim, Konrad (Conrad), erhält entsprechende Anweisung.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Aschaffinburg feria quinta post diem pentecostes ... 1401.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 231v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5635 (Zugriff am 26.04.2024)