Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 230 [01]

Datierung: 25. Mai 1401

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Revers des Grafen Heinrich von Waldeck zu seiner Einigung mit Erzbischof Johan von Mainz und seinem Hilfeversprechen gegen Landgraf Hermann von Hessen.

Vollregest:

Heinrich [VII] Graf zu Waldeck (Waldecke) ist mit seinem »lieben gnädigen Herrn« Erzbischof Johan von Mainz (Mentze) gütlich übereingekommen über alle Ausgaben (koste zerunge schaden verloste ansprache vnd forderunge), die ihm im Dienst für den Erzbischof und sein Stift von ampt oder von fede vnd kriegis wegen usw. bis auf den heutigen Tag entstanden sind.

Graf Heinrich wird dem Erzbischof mit seinen Schlössern, Landen, Leuten und mit ganzer Macht in dessen Auseinandersetzung mit Landgraf Hermann von Hessen und dessen Unterstützer helfen.

Der Erzbischof wird ihm am kommenden Jakobstag [25. Juli] 2.000 rheinische (rinscher) Gulden bezahlen oder diese gegenüber den Hansteiner abetun gemäß der urkundlich verbrieften Absprache. Damit sind dann alle waldeckischen Forderungen abgegolten.

Graf Heinrich sichert dem Erzbischof vollständige Hilfe gegen den Landgrafen zu und bestätigt, dass für den Fall, dass der Landgraf im Rahmen einer Sühne oder eines Friedens Ansprüche gegenüber Waldeck stellt, der Erzbischof ihm auf Verlangen dabei zur Seite steht.

Der Graf kündigt sein Siegel an.

- Datum ut supra [Aschaffinburg ipsa die sancti Vrbani episcopi ... 1401].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 230 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5632 (Zugriff am 26.04.2024)