Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 227v [02]

Datierung: 5. Mai 1401

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Diether von Gemmingen und dessen Ehefrau Else.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz ist mit dem Ritter Diether von Gemmingen, dessen Ehefrau Else und allen ihren Erben dahingehend übereingekommen, dass er ihnen seinen Teil des Schlosses und der Stadt Bönnigheim (Bonnekeim) sowie des Dorfes Erligheim (Erlekein) am kommenden Martinsttag [11. November] überantworten und geben soll, 14 Tage vor bzw. bis spätestens 14 Tage nach diesem Tag. Er wird ihm auch die 2.400 Gulden geben, die Diether ihm bar geliehen hatte.

Werden die Anteile nicht in der Weise übergeben, wie es in der Notel steht, die diesbezüglich angefertigt worden ist [a], gibt der Erzbischof für die 1.000 Gulden Schloss Herbolzheim (Herburtzheim) als Unterpfand. Er gebietet kraft dieser Urkunde seinem »lieben Getreuen« Contze (Conrad) von Wittstadt (Wytstad) gen. Hagenbuch, seinem Amtmann zu Herbolzheim bzw. dessen Amtsnachfolger den Gläubigern mit der Burg zu gewarten und so lange gehorsam zu sein, bis der Erzbischof seine Verbindlichkeiten erfüllt hat.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Nurenberg feria quinta post diem beatorum Philipp et Jacobi apostolorum ...1401.

Fußnotenapparat:

[a] Am Rande der Hinweis "vt i(nfra) fol. 259" = fol 255.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 227v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5419 (Zugriff am 29.03.2024)