Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
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StA Wü, MIB 13 fol. 217v [02]
Datierung: 21. Januar 1401
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Revers der Brüder von Hatzfeld zur Verpfändung der Ämter Rosenthal und Mellnau.
Vollregest:
Die Brüder Wigand und Crafft von Hatzfeld (Haitzfelt), beide Ritter, bestätigen, dass Erzbischof Johan von Mainz (Mentze), ihr »lieber gnädiger Herr«, ihnen die Ämter Rosenthal (Rosental) und Mellnau (Melnhog) gemäß der diesbezüglich ausgestellten Urkunde verpfändet hat, die hernach wörtlich beigegeben ist [a]
Wigand und Crafft versichern kraft dieser Urkunde, dass sie die Bestimmungen der Verpfändung unverbrüchlich halten werden. Sie kündigen beide ihre Siegel an.
- Datum ut supra [Datum Ameneburg ipsa die beati Agnetis virginis ... 1401].
Fußnotenapparat:
[a] In der Abschrift des Ingrossaturbuches findet sich nur die Kurzformel Wir Johan etc. ut supra.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Hatzfeld: Wigand von (Aussteller)
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Empfänger)
- Hatzfeld: Kraft von (Aussteller)
Ortsindex
- Amöneburg [Hessen] : Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Rosenthal : Amt (Nennung)
- Mellnau : Amt (Nennung)
- Hatzfeld [Eder] : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 217v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5401 (Zugriff am 19.04.2024)