Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
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StA Wü, MIB 13 fol. 205v [01]
Datierung: 16. November 1400
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Johan von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Johan Montis .
Vollregest:
Erzbischof Johan von Mainz, seine Amtsnachfolger und das Stift Mainz (Mentze) schulden dem Johan Montis (Montys), Bürger zu Frankfurt (Franckinfurt) und dessen Ehefrau Alheide 276 Gulden und 4 Turnosen von wurczewass wegen, das er von ihnen gekauft hat.
Der Erzbischof will den Gläubigern bzw. deren Erben das Geld in der kommenden Frankfurter Fastenmesse bezahlen.
Als Sicherheit setzt der Erzbischof als Bürgen (selbschuldigen) seinen »lieben Getreuen« Konrad (Conrad) von Assenheim, seinen Zollschreiber zu Gernsheim, dem er gleichzeitig verspricht, ihn gütlich aus der Verpflichtung zu lösen.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Konrad bekennt sich zu seiner Verpflichtung und kündigt ebenfalls sein Siegel an.
- Datum Gernsheim feria tertia post diem beati Martini nostri patroni ... 1400
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
- Montis: Johan (Empfänger)
- Montis: Alheide (Empfänger)
- Assenheim: Konrad von (Bürge)
Ortsindex
- Gernsheim : Zoll (Nennung)
- Gernsheim : Stadt (Ausstellungsort)
- Frankfurt - Stadt : Frankfurt - Stadt (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 205v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5369 (Zugriff am 29.03.2024)