Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 210 [02]

Datierung: 31. Oktober 1400

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

König Ruprecht nimmt die Stadt Straßburg, die versprochen hat, ihm nach altem Herkommen gehorsam zu sein, in seinen Schutz

Vollregest:

König Ruprecht bekennt, dass sich die Meister, der Rat und die Bürger der Stadt Straßburg (Straßpurg), seine und des Reiches »liebe Getreue« sich anerboten haben, ihm als König nach halten Herkommen gehorsam zu sein und es zu werden. Deshalb hat er sie kraft dieser Urkunden in seinen und des Reiches Schutz und Schirm genommen.

Sollte sie jemand über kurz oder lang argwenen leidigen schedigen angriffen kriegen oder anders anlangen, es sei mit oder ohne geistlichem wie weltlichem Gericht, oder ohne Gericht, wird er sie nach bestem Vermögen schützen, schirmen und rechtlich vertreten.

Als Sicherheit hat er die Kurfürsten, namentlich die Erzbischöfe Johan von Mainz (Mentze), Friedrich (Frederich) von Köln und Wernher von Trier, Erzkanzler des heiligen Reiches in deutschen (dutschen), italienischen (Italien) und in welschen Landen mit in die Pflicht genommen, ihnen beizustehen und beholfen zu sein. Sollten der König oder die Stadt Straßburg deswegen mit jemand in Feindschaft geraten, wollen König und Kurfürsten die Stadt Straßburg mit in Friedensschlüsse, Sühnen und Rachtungen aufnehmen und sie nicht außen vor lassen.

König Ruprecht und die Kurfürsten kündigen ihre Siegel an.

- ... geben ... uff den suntag vor aller aller heiligen tage ... 1400

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 210 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5366 (Zugriff am 25.04.2024)