Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

518 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 368.

StA Wü, MIB 13 fol. 205v [02]

Datierung: 19. Oktober 1400

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Wiprecht Rabenolt vergleicht sich mit einigen Herren wegen seiner Gefangennahme auf der von Reichs wegen gebrochenen Burg Tannenberg.

Vollregest:

Wiprecht (Wyprecht) Rabenolt bekennt mit diesem Brief, dass er in der Zeit auf Schloss Tannenberg gewesen, als dieses Schloss von den Fürsten König Ruprecht, als Pfalzgraf, Erzbischof Johan von Mainz (Mentze), Erzbischof Wernher von Trier (Triere), Bischof Rhabanus (Rauen) von Speyer (Spire), dem Edelherrn Graf Philips Graf zu Nassau, derzeit Landvogt des Landfriedens am Rhein (Rine) und in der Wetterau (Wederawe), und von den Städten Mainz, Worms (Wormße), Speyer, Frankfurt (Franckinfurt), Friedberg (Friedeberg), Gelnhausen (Geilnhusen) und Wetzlar (Wetslar), von Reichs und des genannten Landfriedens wegen erobert und gebrochen wurde.

Auf diesem Schloss sei er, Wiprecht, gefangen genommen worden. Weil er von den Herren und Städten aus dem Gefängnis befreit wurde, verzichtet er, auch im Namen seiner Erben auf alle Ansprüche und Forderungen, die er gegenüber den Herren und Städten bis auf den heutigen Tag hätte stellen könnte. Namentlich verzichtet er gegenüber den Herren und Städten auf Entschädigung wegen des Gefängnisaufenthalts, namentlich auch gegenüber Herzog Leopold (Lupolt) von Österreich (Osterich) und Eberhard (Ebirhard) Graf zu Württemberg (Wirtemberg), die bei der Aktion ihre Diener und Truppen dem König zur Verfügung gestellt hatten sowie gegenüber anderen Herren, Rittern und Edelknechten. Er verspricht, in Zukunft nichts Feindliches gegen die genannten Herren, Städte und Personen zu unternehmen oder unternehmen zu lassen, sondern sie im Gegenteil so lange er lebt tatkräftig zu unterstützen.

Weiterhin hat er den genannten Herren und Städten den Wifrid von Biblis (Bebeloß) und seinen »lieben Oheim« Konrad (Conrad) von Ludenbach auf ewig zu Mannen gegeben. Diesbezüglich haben die beiden Herren den Herren und Städten besiegelte Briefe überreicht.

Wiprecht verspricht auf seinen Eid für sich und seine Erben, vorstehende Punkte unverbrüchlich zu halten und kündigt sein Siegel an.

- Datum ... 1400 ... feria tertia proxima post Galli confessoris.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 205v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5357 (Zugriff am 28.03.2024)