Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 202v [01]

Datierung: 11. Oktober 1400

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Erwähnt: Joannis, Rer. Mog. II, 362.
  • Vgl. Roth, F.N. I,1, S. 486 Nr. 6

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz regelt die bezahlung seiner Schulden bei Konrad Krieg von Altheim und dessen Ehefrau Else.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz schuldet dem Konrad (Conrad) Krieg von Altheim und dessen Ehefrau Else bzw. deren Erben 2.240 Gulden. 1.120 Gulden will der Erzbischof kommende Weihnachten und den Rest am darauffolgenden Frauentag Navitas [8. September] bezahlen. Das Geld wird in Mainz (Mentze), Frankfurt (Franckinfurt) oder Dieburg (Diepurg) bezahlt. Die Gläubiger entscheiden wo.

Zur Sicherheit setzt der Erzbischof »liebe Getreue und Besondere« als Bürgen. Bei Zahlungsverzug können die Gläubiger die Bürgen mündlich oder schriftlich mahnen, die dann binnen acht Tagen jeder einen Knecht und ein Pferd nach Mainz, Frankfurt oder Dieburg in Leistung schicken müssen. Dort müssen sie so lange im Einlager verbleiben, bis das ausstehende Geld bezahlt ist.

Ausfallende Knechte oder Pferde sind binnen acht Tagen zu ersetzen.

Stirbt ein Bürge oder geht außer Landes muss auf Mahnung binnen eines Monats gleichwertiger Ersatz geschaffen werden. Geschieht dies nicht müssen die anderen Bürgen so lange Einlager leisten.

Der Erzbischof verspricht, vorstehende Abmachung unverbrüchlich zu halten, nichts dagegen zu unternehmen oder unternehmen zu lassen. Seinen Bürgen verspricht er, sie gütlich aus der Verpflichtung zu lösen, ohne Eidesleistung und sie dabei schadlos zu halten. Die Bürgen bekennen sich zu ihren Pflichten und versprechen gute Bürgen zu sein und sich nicht gegenseitig zu entschuldigen. Alle Bürgen kündigen an, ihre Siegel neben das des Erzbischofs zu hängen. Als Bürgen treten auf: Rheingraf Konrad (Conrad), Konrad (Clas) von Stein (Steyne), Wernher Knebel (Knebil), Philips Flach (Flache), Johan Hofwart (Hoffward) und Heinrich von Gerhartstein, alle Domherren zu Mainz, dann die beiden Ritter Herman von Rodenstein und Eberhard (Ebirhard) von Fechenbach (Vechenbach), sowie die Edelknechte Diether Gans von Otzberg (Oitzperg), Philips von Frankenstein (Franckinstein), Sibold Schelm von Bergen, Henne von Werberg, Henne von Klyngenburg [?] und Henne von Hattenheim.

- Datum in campis prope Franckinfurt feria secunda ante diem beati Galli confessoris ...1400.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 202v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5356 (Zugriff am 29.03.2024)