Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 193v [02]

Datierung: 9. August 1400

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz erlaubt dem Edelherrn Herman von Scharfenstein seine Ehefrau Wildgräfin Inge in Wollmesheim zu bewittumen.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz anerkennt die fleißigen Dienste, die sein »lieber Getreuer«der Edelherr Herman (Hirman) Herr zu Scharfenstein (Scharpenstein) ihm und dem Stift Mainz geleistet hat und künftig leisten soll.

Deshalb vergönnt er ihm kraft dieser Urkunde und ist damit einverstanden, dass er die edle Inge Wildgräfin von Dhaun und Rheingräfin vom Rheingrafenstein (wildgrafyn zu Dun vnd ringrafin zum Ringrafenstein), seine Ehefrau, mit dem Zehnten zu Wollmesheim (Wolmesheim) bewittumet hat, den er von Erzbischof und vom Stift zu Lehen hat. Inge soll den Zehnten nach Wittumsrecht und Gewohnheit besitzen, nutzen und innehaben, aber nur so lange sie lebt, nicht länger.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Lanstein in crastino beati Laurencij martiris ... 1400.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 193v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5046 (Zugriff am 28.03.2024)