Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 193v [01]

Datierung: 9. August 1400

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz stellt Helffrich Jude die Lehen in Aussicht, die er von Wernher Gauwer von Heppenheim nach dessen Tod übernehmen soll.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz anerkennt die treuen Dienste, die »sein lieber Getreuer« Helffrich[a] Jude ihm und dem Stift Mainz geleistet hat und künftig leisten soll.

Deshalb und aus besonderer Gnade hat der Erzbischof ihn und seine Leibeslehnserben solche Lehen geliehen, die ihm Wernher Gauwer zu Heppenheim bezeichnet hat, weil er ohne Leibeslehnserben sterben würde. Die Lehen sind: ein zehendichen zu Nyddernburg, ein Hof zu Smornbach und ein zehendichin zu Weinheim (Wynheim).

Diese Lehen leiht der Erzbischof dem Helffrich kraft dieser Urkunde in der Weise, dass, wenn Wernher Gauwer stirbt, Helffrich oder seine Leibeslehnserben die genannten Güter zu Lehen empfangen, geloben und zu den Heiligen schwören sollen, treu und hold zu sein, und diese Lehen mit truwen eiden vnd dinsten zu verdienen, wie es Lehnsrecht und Gewohnheit besagen. Sollte Wernher Gauwer doch noch Leibeslehnserben gewinnen, ist diese Urkunde ungültig.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Erenfels in vigilia sancte Laurencij martiris ... 1400.

Fußnotenapparat:

[a] In der Überschrift stand ursprünglich "Wilhelm".

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 193v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5045 (Zugriff am 23.04.2024)