Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 192v [01]

Datierung: 8. Juli 1400

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Revers des Heinrich Holtzsadel erzbischöflichen Entschädigung für die Zerstörungen an der Burg Nassenerfurth.

Vollregest:

Heinrich Holtzsadel genannt Schramm und seine Söhne Henne der ältere, Curd und Henne bekennen, dass Erzbischof Johan von Mainz, ihr »lieber gnädiger Herr« sich mit ihnen bezüglich aller bis auf den heutigen Tag bestehenden Forderungen gütlich verglichen hat. Man hat sich vor allem wegen einer Kemenate und einer Wohnung zu Nassenerfuth (Naßenerffa) geeinigt, die ihnen abgebrannt war und wegen 500 Schafen, die ihnen abgenommen worden sind.

Der Erzbischof hat die beiden Henne zu Burgmannen angenommen und ihnen gemäß der diesbezüglich ausgestellten Urkunde ein Burglehen in Höhe von 20 Gulden als rechtes Burglehen gewährt. Die beiden Brüder haben geschworen, treu und hold zu sein und das Burglehen mit truwen eiden seße vnd dinsten zu verdienen, wie Burglehenrecht und Gewohnheit dies besagen.

Die Holtzsadel verzichten mit diesem Brief auf alle weiteren Forderungen. Heinrich Holtzsadel und der ältere Henne kündigen ihre Siegel an.

- Datum ut supra [Datum Fritzlar ipso die beati Kiliani martiris ... 1400].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 192v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5041 (Zugriff am 20.04.2024)