Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 190v [01]

Datierung: 8. Juli 1400

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Einigung zwischen Erzbischof Johan von Mainz und Graf Engelbrecht von Ziegenhain zu Nidda

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz bekennt, dass er sich mit dem Edelherrn, seinem »lieben Neffen und Getreuen« Engelbrecht Graf zu Ziegenhain und zu Nidda (Nydde) gütlich vereinigt hat.

Sollte der Erzbischof mit dem Landgrafen Herman von Hessen in Fehde und Krieg geraten, soll Engelbrecht, so lange der Krieg währt, getreulich mit seinen Schlössern, Landen und Leuten mit ganzer Macht gegen den Landgrafen, seine Helfer und Helfershelfer beholfen sein. Der Erzbischof wird es ihn 14 Tage vorher wissen lassen. Die ziegenhainischen Burgen stehen dem Erzstift offen, die erzbischöflichen Truppen dürfen dort Einkäufe tätigen.

Sollte der Landgraf Engelbrecht und den Seinen Unrecht zufügen, will der Erzbischof, so weit er es kann, notfalls mit ganzer Macht helfen und die ziegenhainischen Burgen wie oben beschrieben nutzen. Nehmen Engelbrecht, sein Marschall, seine Amtleute oder seine Helfer, die mit ihm auf dem Feldzug sind, während einer Unternehmung gegen den Landgrafen nachweisbaren Schaden, wird der Erzbischof dafür aufkommen.

Machen Engelberts Leute Gefangene oder veranstalten Brandschatzungen, kommt das allein dem Erzbischof zugut. Was sie an Ackerpferden, Kühen, Schafen und anderem Vieh gewinnen, kann Engelbert in seine Küche nehmen. Was in erzbischöflichen Unternehmungen im Zuge des Krieges an fromen erhoben wird, steht dem Erzbischof zu, ausgenommen das, was zur Beute (bute) gehört, fromen in ziegenhainischen Unternehmungen werden im Verhältnis an der Unternehmung beteiligten beiderseitigen Personen geteilt.

Halten sich ziegenhainische Truppen nach einem Hilfeersuchen in erzstiftischen Burgen auf, werden sie dort verköstigt und erhalten Futter für die Tiere, wie es bei Dienern und Helfern üblich ist. Den gleichen Anspruch haben erzstiftische Truppen während des Krieges auf ziegenhainischen Burgen.

Der Erzbischof will alle vorstehende Punkte unverbrüchlich halten und kündigt sein Siegel an.

- Datum Fritzlar ipsa die beati Kiliani martiris ... 1400.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 190v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5039 (Zugriff am 20.04.2024)