Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
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StA Wü, MIB 13 fol. 185 [01]
Datierung: 22. Mai 1400
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Inhalt
Kopfregest:
Reversbrief des Friedrich von Hertingshausen zum Bündnis mit Erzbischof Johan von Mainz
Vollregest:
Der Ritter Friedrich von Hertingshausen (Hertingeshusen) bekennt kraft dieser Urkunde, das er sich mit seinem »lieben gnädigen Herrn« Erzbischof Johan von Mainz und dessen Stift vereinigt und verbunden hat. Er wird ihnen zu seinen Lebzeiten gegen jedweden Kontrahenten getreulich gewarten, dienen und helfen, solange er dies mit Ehre tun kann. Dies gilt nicht gegen seine nächsten Verwandten und seine »Schwäger«.
Im Gegenzug wird der Erzbischof ihn nach bestem Vermögen wie andere Stiftsmannen und Diener rechtlich verteidigen und verantworten.
Er wird dieses Bündnis zu Lebzeiten des Erzbischofs nicht aufkündigen.
Gerät der Erzbischof mit dem Landgrafen Hermann von Hessen in einen Krieg, wird er nach Aufforderung dessen Feind. Muss er im Krieg zugunsten des Landgrafen Lehen aufgeben, wird der Erzbischof ihm die verlorene Nießnutzung erstatten. Gleiches gilt für entgangene Gülten, die der Erzbischof ihm, so lange der Krieg währt, erstatten wird.
Friedrich kündigt sein Siegel an.
- Datum ut supra [1400 sabbato ante dominicam vocemiocunditatis].
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Hessen: Hermann von (Nennung)
- Hertingshausen: Friedrich von (Aussteller)
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Empfänger)
Körperschaften
- Hertingshausen : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 185 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5027 (Zugriff am 20.04.2024)