Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 183v [02]

Datierung: 22. Mai 1400

Inhalt

Kopfregest:

Die Herren von Falkenberg-Herzberg verbünden sich mit Erzbischof Johan von Mainz.

Vollregest:

Ritter Contzman, Reinher, Hans, Diele und Wernher, Sohn des Contzman, alle von Falkenberg (Falkinberg), bekennen mit dieser Urkunde, dass sie sich mit Erzbischof Johan von Mainz (Mentze), ihrem »lieben Herrn« verbunden haben und seine Diener und Helfer gegen jedweden Gegner geworden sind, solange sie es mit Ehre tun können, aber nicht gegen ihre nächsten Verwandten und ihre »sweger«.

Im Gegenzug wird der Erzbischof sie nach bestem Vermögen wie andere Stiftsmannen schützen und schirmen. Zu Lebzeiten des Erzbischofs werden sie ihren Dienst nicht aufkündigen. Sollte der Erzbischof mit Landgraf Herman von Hessen in Fehde und Krieg geraten, werden die Aussteller dem Erzbischof nach Aufforderung helfen. Der Erzbischof wird dann wie bei anderen Stiftsmannen für ihren Schaden aufkommen. Tut er das nicht, können sie Stiftsgut pfänden, müssen sich damit aber pentlich gebaren. Dieser Dienstvertrag wird dadurch nicht berührt.Sollten sie während einer Hilfeaktion in erzbischöfliche Schlösser oder Städte kommen, sollen die dortigen Amtleute für ihre Verpflegung und das Futter für die Tiere aufkommen.

Sie versprechen, vorstehende Abmachung unverbrüchlich zu halten und kündigen ihre Siegel an.

- Datum ut supra [1400 ... sabbato ante dominicam vocem Iocundtatis].

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Keine

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 183v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5023 (Zugriff am 18.04.2024)