Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 181 [01]

Datierung: 13. Mai 1400

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Alheit von Bültzingslöwen, ihre Kinder und ihr Bruder Helmrich von Baumbach verzichten auf alte Forderungen bezüglich der Burg Gleichenstein, ausgenommen 400 Mark, die Erzbischof Johan von Mainz ihnen noch schuldet.

Vollregest:

Alheit, Witwe des Reynekins von Bültingslöwen (Bultzingesleuben) bekennt für sich und ihre Kinder und all ihre Erben, und ebenso Helmrich von Baumbach, Bruder der Alheit, Vormund seiner Schwester und deren Kinder, dass sie mit ihrem »lieben gnädigen Herrn« Erzbischof Johan von Mainz (Mentze) und dem Stift gütlich übereingekommen sind wegen aller Schuldbriefe phandunge, ansprache und forderunge, namentlich wegen des Schlosses Gleichenstein (Glichenstein), wie oder wo von seinen Amtsvorgängern her, er, der Erzbischof, und sein Stift, dem Reyneken von Bültzingslöwen, der Alheit, ihren Kindern, Erben und Bruder Helmrich als Vormund, dies bis auf den heutigen Tag  schuldig gewesen sind, es verbrieft, verpfändet ist, und Alheit und die Ihren das von ihm fordern können. Der Erzbischof hat ihnen dafür Genüge beleistet, ausgenommen 400 Mark, Göttinger (Gottingescher) Währung, die er und sein Stift ihnen noch schuldig sind.

Darüber hat er ihnen eine Urkunde ausgestellt, die das Domkapitel besiegelt hat. Diese Urkunde bleibt in Kraft und wird durch diesen Verzichtsbrief nicht berührt. Die sonstigen Schuld- und Pfandbriefe in dieser Angelegenheit, die die Bültzingslöwen von seinen Amtsvorgängern haben, geben sie zurück. Sie erklären sie allesamt für macht- und kraftlos. Sollten später noch Urkunden auftauchen, sind die ebenfalls als ungültig zurückzugeben. Alheit und Helmrich kündigen beide ihre Siegel an.

- Datum feria quinta post dominicam Jubilate ...1400.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 181 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5011 (Zugriff am 28.03.2024)