Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 179v [01]

Datierung: 11. Mai 1400

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Heinrich und Hans von der Linden.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz, Domdekan Eberhard (Ebirhard) [von Eppelborn] und das Mainzer (Mentze) Domkapitel schulden dem ehrbaren Heinrich von der Linden (Lynden), Propst zu Nörten (Northen), dessen Bruder Hans von der Linden (Lynden), bzw. deren Erben 792 rheinische (rinscher) Gulden, die sie zum Nutzen des Mainzer Stiftes geliehen haben. Mainz will das Geld kommende Ostern ohne jeden Abzug oder irgendwelche Ausflüchte wahlweise zu Göttingen (Gottingen) oder Duderstadt (Duderstad) zurückzahlen.

Hat einer der Brüder diese Urkunde allein in Händen, ohne Widerspruch des Bruders, erfolgt die Zahlung allein an den Briefhalter. Der Erzbischof sagt zu, vorstehende Abmachung unverbrüchlich zu halten und nichts dagegen zu unternehmen oder unternehmen zu lassen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Domdekan Eberhard (Ebirhard) und das Domkapitel kündigen das Kapitelsiegel an.

- Datum ut supra [1400 feria tertia post dominicam Jubilate].

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 179v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5009 (Zugriff am 24.04.2024)