Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 146 [02]

Datierung: 12. Juni 1400

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz zahlte seinem Getreuen Heintzgen von Erstein verschiedene Gelder aus.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz anerkennt die treuen Dienste, die sein »lieber Getreuer« Heintzgen von Erstein, der Sohn des verstorbenen Arnolt Schultheißen, ihm, seinen Amtsvorgängern und dem Stift Mainz (Mentze) seit langer Zeit geleistet hat und künftig leisten soll. Er hat ihm mit Willen und Wissen des Domdekans Eberhard (Ebirhard) von Eppelborn (Ypelburg) und des Domkapitels, so lange er lebt und nicht länger, kraft dieser Urkunde 52 gute rheinische (rinsch) Gulden als Jahresgülte verschrieben. Davon sollen 26 Gulden jeweils in den vier heiligen Weihnachtstagen gezahlt werden und die anderen an darauf folgenden Pfingsten. Der Erzbischof gebietet seinem »lieben Getreuen« Degenhard [von Weiler], seinem Zollschreiber in Ehrenfels (Erenfels), oder wer als Zollschreiber den Zoll verwaltet, das Geld entsprechend auf seinen Eid auszuzahlen.

Der Erzbischof bestätigt und gönnt ihm auch die Erträgnisse jener 700 Gulden, für die sich Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Bingen verschrieben haben, gemäß der Urkunde, die diesbezüglich ausgestellt worden ist.

Der Erzbischof will alle Stücke, Punkte und Artikel unverbrüchlich halten und kündigt mit Domdekan und Domkapitel sein Siegel an.

- Datum Wiesebaden sabbato post festum Pentecostes ... 1400.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 146 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4470 (Zugriff am 23.04.2024)