Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 169v [01]

Datierung: 23. April 1400

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Reversbrief des Markgrafen Balthasar von Meißen zum Tausch der halben Herrschaften Eschwege und Sontra gegen das mainzische Langensalza und Großengottern.

Vollregest:

Landgraf Balthasar von Thüringen (Doringen) und sein Sohn Friedrich (Frederich), Markgrafen von Meißen (Missen) bestätigen, dass sie sich mit Erzbischof Johan von Mainz, ihrem »lieben Schwager und Oheim«, Domdekan Eberhard (Ebirhard) von Eppelborn (Ypelburn), Kustos Brune von Scharfenstein (Scharpinstein), Scholaster Johan von Schönburg (Schoenenburg) und dem Mainzer Domkapitel und dem Stift Mainz (Mentze) wegen der Hälfte der Schlösser und Städte Eschwege (Eschinwege) und Sontra (Suntra) samt Zubehör geeignigt haben. Sie haben es kraft dieser Urkunde veräußert und darauf verzichtet, und dem Erzbischof übergeben. Er kann es ewig mit aller Herrlichkeit, Mannschaft, allen Lehen und Einkünften so genießen und gebrauchen, wie sie das bisher selbst besessen haben. Alles wird je zur Hälfte ihnen und dem Erzbischof gehören.

Er und sein Sohn verzichten auf alle Ansprüche an den Schlössern und Städten Harburg, Worbis (Worbiß) und Seebach (Sebech) samt Zubehör und aller Herrlichkeit, so, wie sie und ihre Eltern das bisher besessen haben. Gleichzeitig sagen sie die Mannen, Burgmannen, und Untertanen [der mainzischen Hälfte] ledig und los. Sie sollen sich in Zukunft an den Erzbischof halten.

Im Gegenzug hat der Erzbischof ihnen die Hälften der Schlösser und Städte Salza (Saltza) und was der Erzbischof in Großengottern (Bischoffesguttern) besitzt, samt Zubehör übergeben. Der Erzbischof hat es ihnen auch gewährt, veräußert und darauf verzichtet, und die Markgrafen eingesetzt, rechtlich und ewig das so zu haben, zu genießen und mit dinsten eren vnd rechte zu gebrauchen, wie sie zuvor beiderseitig Schloss und Dorf zu den Uffhoffen, samt Zubehör gehabt haben, mit aller anderen Herrlichkeit, wie die von alters dazu gehören und wie das einst Mainz gewesen ist. Der Erzbischof verzichtet auf alle Forderungen und spricht die Bewohner der ihm geleisteten Eide ledig, sie sollen sich an die Markgrafen halten. Die geistlichen Rechte behält sich der Erzbischof vor, wie generell in den Städten und Landen Thüringens (Doringen).

Die Markgrafen werden die halbe Herrschaft Langensalza als mainzisches Lehen tragen.

Der Erzbischof verzichtet gegenüber den Markgrafen auf Forderungen wegen des Baus zu Oppershausen (Opprechtishusen, Opprechthusen). Die Markgrafen werden sich mit dem Propst von St. Sever zu Erfurt (Erffurte) über Besitzrechte und Gülten einigen.

Die Markgrafen können ihre Teile an den Dörfern Niederheroldishausen (Nydernheroldeshusen) und Luppershusen vom Erzstift lösen gemäß der Briefe, die sie dem mittlerweile verstorbenen Ritter Apel von Seebach (Sebech) gegeben haben.

Die Beteiligten haben gelobt und geschworen, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich einzuhalten. Sie wollen nichts dagegen unternehmen oder unternehmen lassen.

Die beiden Markgrafen kündigen beide ihr großes Siegel an.

- Der geben ist zu Bischoffesguttern ... 1400 an dem nesten fritage nach dem heiligen Ostertage.

Et littera superscripta recepitur apud capitulum maguntinum.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 169v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4459 (Zugriff am 24.04.2024)